Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Eine kurze Einführung mit Änderungen zum 01.07.2006:
Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz = RVG) ist seit dem 01.07.2004 die gesetzliche Grundlage zur Rechtsanwaltsgebührenberechnung. Das RVG ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisher geltenden Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und gilt für Aufträge, die nach dem 30.06.2004 gegenüber Rechtsanwälten erteilt wurden.

Mit dem Erlass des RVG im Jahr 2004 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Kosten- und Vergütungsrecht der Rechtsanwälte einfacher und transparenter zu machen. Zum 01.07.2006 erfuhr das RVG eine erneute Änderung, die sog. Beratungsgebühr fiel weg. Anstelle von dieser soll zwischen dem Rechtsanwalt und dem jeweiligen Mandanten in der Regel eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.

Generell sollte man vor einem möglichen Prozess auch immer die entstehenden Kosten im Auge behalten. Viele Angelegenheiten werden irgendwann zu einer „Kopfsache“, jedoch muss man die Kosten/Nutzen-Relation im Auge behalten. Bei einem Prozess entstehen nicht nur die Gerichtskosten; man muss auch an die Anwaltskosten und eventuell an die Kosten für den gegnerischen Anwalt denken, wenn man den Prozess verlieren sollte

Download: Tabelle Rechtsanwaltgebühren nach § 13 RVG

1. Anwaltskosten:

Die Gebühren, die ein Anwalt für seine Tätigkeiten von seinem Mandanten verlangen kann, sind gesetzlich in dem „Rechtanwaltsvergütungsgesetz“ (= RVG) festgelegt.
In dem RVG sind folgende Gebührenvarianten vorgegeben:
a. Festgebühren: Werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Die Höhe der einzelnen Gebühr (Gebührensatz: 0,1, 0,2, 0,3, 0,4, 0,5, 0,6, 0,7, 0,75, 0,8, 0,9, 1,0, 1,1, 1,2, 1,3 usw.) ist in dem jeweiligen Paragraphen des RVG festgelegt. Kennt man den Streit- bzw. Gegenstandswert sowie den Gebührensatz, so kann man die Anwaltsgebühren aus der Gebührentabelle ablesen. Der Rechtsanwalt ist bei den Festgebühren an den Gebührensatz gebunden und kann hiervon nicht abweichen.

b. Rahmengebühren: Hier bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühren nach „billigem Ermessen“ (= er hat hier alle Umstände d[…]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/rvg1.htm

Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv