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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ungültige AGB in Mobilfunkverträgen

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Änderung der Telefonnummer:
Ohne einen entsprechenden Wunsch des Kunden darf seine Telefonnummer nur bei wirtschaftlichen oder rechtlichen Zwängen geändert werden (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 2 U 37/96).
(vgl. MobilCom1) innerhalb der Homepage

Bearbeitungsgebühr im Rahmen der Billigkeit nach § 315 BGB
Wählt der Kunde eine andere Zahlungsart als das  übliche Einzugsverfahren, wird für die zusätzlich notwendigen Buchungsarbeiten eine Bearbeitungsgebühr im Rahmen der Billigkeit (§ 315 BGB), die dem jeweiligen Tarif zu entnehmen ist, erhoben. Diese Klausel ist gegenüber Privatpersonen unwirksam! (Landgericht Flensburg, Az.: 2 0 461 /99)

Datenschutz:
Der Kunde kann dem Mobilfunkanbieter die Weitergabe seiner persönlichen Daten verbieten und muss auf dieses Widerspruchsrecht deutlich hingewiesen werden (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 2 U 37/96).
(vgl. MobilCom1) innerhalb der Homepage

Deaktivierungsgebühr:
Die erhobene Deaktivierungsgebühr muss dem Betrag entsprechen, den der Mobilfunkanbieter an den Netzbetreiber zu zahlen hat (Landgericht Potsdam, Az.:2 O 491/97; Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 2 U 37/96).
Das Landgericht München geht nun in seiner Entscheidung weiter, Deaktivierungsgebühren sind generell unzulässig! (Landgericht München I, Az.: 7 O 11900/99)
(vgl. MobilCom1) innerhalb der Homepage
(vgl. LG München) innerhalb der Homepage

Nach BGH-Urteil unzulässig: Vgl.
BGH- Urteil
Kommentierung zu neuen Fällen vom Verfasser
Nach dem Urteil des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 21.06.2001 mit Az.: 2 U 40/00, sind Deaktivierungsgebühren in Mobilfunkverträgen wirksam. Die Revision zum BGH wurde jedoch zugelassen, so dass sich nu[…]


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