OLG Hamm, Az.: 20 U 115/92
Urteil vom 14.10.1992 Tatbestand Die Klägerin unterhielt bei der Beklagten für ihren Wohnwagen der Marke „Münsterland“, Erstzulassung: 26.02.1982, mit dem amtlichen Kennzeichen eine Teilkaskoversicherung mit 300,00 DM Selbstbeteiligung. Sie macht gegenüber der Beklagten Entschädigung für einen Sturmschaden geltend.
Dazu hat sie behauptet, daß sie sich mit dem Wohnwagen vom 16. [...]