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Selbstgebastelter Feuerwerkskörper – Schadensersatz wegen fahrlässiger Körperverletzung

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OLG Hamm, Az.: 13 U 196/97, Urteil vom 27.05.1998

Auf die Berufung des Beklagten, wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen, das am 14. Oktober 1997 verkündete Grund- und Teilurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Klageantrag zu 1 (materieller Schaden) ist in Höhe von 2/3 dem Grunde nach gerechtfertigt.

Der Klageantrag zu 2 (Schmerzensgeld) ist dem Grunde nach gerechtfertigt unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Klägers von 1/3.

Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 2/3 seines künftigen materiellen Schadens aus dem Vorfall vom 01. Januar 1995 in … sowie allen zukünftigen immateriellen Schaden des Klägers aus dem genannte Vorfall unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Klägers von 1/3 zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Zur Entscheidung über die Höhe der geltend gemachten Ansprüche wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert beide Parteien um weniger als 60.000,00 DM.
Tatbestand
Symbolfoto: Barcelona_dreams/Bigstock

Die Parteien streiten über die Schadensersatzverpflichtung des Beklagten aus einem Vorfall in der Silvesternacht 1994/1995. Kurz nach Mitternacht explodierte ein vom Beklagten selbstgebastelter Feuerwerkskörper (aufgebohrte und mit Sprengstoff gefüllte Einwegpatrone für Kohlensäure, ca. 8 cm lang) in der Hand des Klägers, wodurch der Kläger und 5 weitere Personen erheblich verletzt wurden und ein junger Mann starb. Der Beklagte selbst blieb unverletzt. Das Landgericht hat durch Grund- und Teilurteil die Ansprüche des Klägers unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 20 % dem Grunde nach als gerechtfertigt angesehen.

Mit seiner Berufung vertritt der Beklagte die Auffassung, die Mithaftungsquote des Klägers betrage 50 %.

Der Beklagte beantragt, unter teilweiser Abänderung des landgerichtlichen Urteils der Klage dem Grunde nach lediglich unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 % stattzugeben.

Der[…]


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