I. Einleitung
Hatten Sie einen Autounfall auf türkischem Boden? Wir kümmern uns um die Regulierung des Schadens und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Foto: Dmitry Chulov/Bigstock
Die Türkei verfügt über ein Straßennetz mit einer Gesamtlänge von 413.724 km, wovon 62.000 km auf Landstraßen, 350.000 km auf sog. Dorfstraßen und 2.036 km auf Autobahnen entfallen. Besonders das Autobahnnetz soll zukünftig weiter ausgebaut werden.
Allerdings gibt es im Bereich der Sicherheit im Straßenverkehr noch ein großes Manko: die Verkehrssicherheit erreicht derzeit noch nicht das Niveau der meisten europäischen Staaten und basiert auf multifaktoriellen Gründen. Somit sind jährlich ca. 3.400 Todesopfer im Straßenverkehr zu beklagen und die Zahl der Verletzten liegt mit ca. 237.701 Personen deutlich darüber. An der Spitze der Verkehrsunfälle stehen Seitenaufprall- und Frontalkollisionen, die besonders in Kombination mit erhöhter Geschwindigkeit und dem Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes eine drastische Gefahr darstellen.
II. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick
Verjährung: Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren in der Regel zwei Jahre nach Eintritt des Schadensereignisses
keine Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten; prozessuale Anwaltskosten muss zwar die unterlegene Partei tragen, allerdings nur in Höhe der dortigen Anwaltsgebührenordnung (meist werden jedoch höhere Honorare vereinbart, so dass ein Kostenrisiko verbleibt)
Wertminderung grundsätzlich nur nach Festlegung durch einen türkischen Gutachter
Mietwagenkosten (für die Dauer der Reparatur) im Regelfall nur, wenn Nachweis erfolgt, dass das Fahrzeug zur Berufsausübung unbedingt nötig ist
Gutachterkosten für einen türkischen Gutachter werden meist übernommen, die für einen ausländischen Gutachter nur in Ausnahmefällen
nicht erstattet werden[…]