I. Einleitung
Sind Sie in Finnland mit dem Auto in einen Unfall verwickelt worden? Wenden Sie sich an uns. Wir kennen uns mit der Schadensregulierung nach finnischem Recht aus. Foto: R.Babakin/Bigstock
Finnland mit der Hauptstadt Helsinki ist ein nordeuropäisches Land, das an Schweden, Norwegen, Russland und die Ostsee grenzt. Es handelt sich dabei um eines der am dünnsten besiedelten Länder Europas, was jedoch im Vergleich zur Bevölkerungsdichte über ein gut ausgebautes Straßennetz verfügt. Und auch wenn der etwa Mitte der 90er Jahre nicht zuletzt durch die mediale Verbreitung bekanntgewordene Fahrdynamik-Test namens „Elchtest“ ursprünglich im Nachbarland Schweden stattgefunden hat, so ist ein unfreiwilliger Elchtest auch in Finnland nicht auszuschließen: immerhin streifen etwa 100.000 Elche durch die finnischen Wälder und ein ausgewachsener Jungbulle kann immerhin bis zu 700 Kg auf die Waage bringen.
Damit Sie bei jeglichen Ausweichmanövern im Straßenverkehr Finnlands am Ende nicht den Kürzeren ziehen, beauftragen Sie besser direkt die Verkehrsrechtsexperten der Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen mit der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls im Ausland und der europaweiten konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
II. Statistik
Im Jahr 2014 waren in Finnland über 6 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, darunter etwa 3,2 Millionen Pkw. In diesem Zeitraum ereigneten sich insgesamt ca. 5.300 Verkehrsunfälle mit Personenschäden, wobei wiederum 224 Personen tödlich verletzt wurden.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick
Verjährung: Verjährungsfrist beträgt drei Jahre
keine Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten
hohe Anwaltskosten: keine Gebührenordnung (wie beispielsweise das RVG in Deutschland)
keine Wertminderung
geringe Nutzungsausfallentschädigung (pro Tag für Pkw 10 bis 25 EUR)
Schmerzensgeld nur bei schuldhafter Körperverletzung[…]