I. Einleitung
Hatten Sie einen unverschuldeten Autounfall in Griechenland? Wir regulieren Ihren Schaden und klären Sie auf welche Ansprüche Sie nun haben. Foto: RossHelen/Bigstock
Griechenland ist ein südosteuropäischer Staat und grenzt an Albanien, Mazedonien, Bulgarien und die Türkei. Die Tourismusbranche Griechenlands ist nach wie vor ein Wachstumsmarkt. So verwundert es nicht, dass 2017 über 25 Millionen Touristen ins Land kamen, wovon die meisten Urlauber wiederum aus Deutschland stammten.
Griechenland gilt als die Wiege der Demokratie und hat neben wunderschönen Landschaften und Inseln auch mit der Hauptstadt Athen und der Akropolis für Geschichtsinteressierte einiges zu bieten. Berühmt-berüchtigt ist allerdings der griechische Straßenverkehr, was durch einen Blick auf die Verkehrsstatistik leider objektiv untermauert wird. Sollten Sie einen Verkehrsunfall in Griechenland erleiden, so zögern Sie nicht, die ausgewiesenen Verkehrsrechtsexperten der Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen mit der Unfallregulierung zu beauftragen. Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung europaweit durch.
II. Zahlen & Fakten
2014 lag Griechenland mit einer Verkehrstotenquote von 72 Toten je eine Millionen Einwohner weit über dem EU-Durchschnitt von 50,5 Toten je eine Millionen Einwohner.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick
Verjährung: Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren zwei Jahre nach Eintritt des Schadensereignisses
bei Vorlage einer deutschen Rechnung werden Reparaturkosten meist nicht in voller Höhe erstattet
Wertminderung allenfalls prozessual
außergerichtliche und prozessuale Anwaltskosten müssen in der Regel vom Geschädigten selbst getragen werden
Mietwagenkosten nur, wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird
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