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Schmerzhafter Verkehrsunfall: Belastungsabhängiges Schmerzsyndrom
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil vom 26.06.2015 (Az.: 10 U 2581/13) eine hälftige Haftungsverteilung zwischen den Unfallbeteiligten festgelegt. Der Kläger, ein Motorradfahrer, erlitt infolge eines Verkehrsunfalls ein chronisches Schmerzsyndrom. Der Entscheidung lag ein komplexer Sachverhalt zugrunde, einschließlich der Bewertung von Schmerzensgeld, materiellen Schäden und der Bestimmung der Unfallfolgen. Die Revision wurde nicht zugelassen, da es sich um einen Einzelfall handelt, der nicht von der höchst- oder obergerichtlichen Rechtsprechung abweicht.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 2581/13 ✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Hälftige Haftungsverteilung: Das Gericht entschied, dass beide Unfallbeteiligten je zur Hälfte haften.
Schmerzensgeld: Dem Kläger wurde ein Schmerzensgeld von 10.000 € [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – chronisches Schmerzsyndrom mit belastungsabhängiger Schmerzverschlimmerung”