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Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung fahrendes Fahrzeug –rechts-vor-links

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Falsch auf Einbahnstraße: Wer haftet bei Unfall mit Rechts-vor-links?
Das Urteil des Landgerichts Wuppertal befasst sich mit einem Verkehrsunfall in einer Einbahnstraße. Es wurde entschieden, dass beide Parteien, die Fahrerin des Klägers und die Zweitbeklagte, die in entgegengesetzter Richtung fuhr, eine Teilhaftung tragen. Der wesentliche Punkt ist, dass das Fahren in falscher Richtung einer Einbahnstraße die Vorfahrt nicht automatisch ausschließt, und beide Fahrer hätten aufmerksamer sein müssen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 S 48/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Verkehrsunfall in einer Einbahnstraße: Ein Zusammenstoß ereignete sich, als ein Fahrzeug entgegen der erlaubten Fahrtrichtung fuhr.
Teilhaftung beider Parteien: Sowohl die Fahrerin des Klägers als auch die Zweitbeklagte werden für den Unfall verantwortlich gemacht.
Fahren gegen die Einbahnstraße: Der Verstoß gegen die Einbahnstraßen-Regelung eliminiert nicht automatisch das Vorfahrtsrecht.
Verstoß gegen § 8 I StVO: Die Fahrerin des Klägers hätte gemäß „rechts vor links“ die andere Partei beachten müssen.
Berücksichtigung des Radverkehrs: Die Einbahnstraße war für Fahrradfahrer in Gegenrichtung freigegeben.
Schadensersatzforderung des Klägers: Der Kläger forderte vollen Ersatz des entstandenen Schadens.
Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile: Beide Seiten trugen durch ihr Verhalten zum Unfall bei.
Berufung ohne Erfolg: Die Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil wurde zurückgewiesen.

Einbahnstraße: Verkehrsregeln und Haftungsfragen
(Symbolfoto: 1take1shot /Shutterstock.com)


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