Drogenkonsum am Steuer: Fahrerlaubnisentzug droht
Das Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Antragstellers aufgrund von Drogenkonsum bestätigt. Der Antragsteller wurde positiv auf harte Drogen getestet und räumte den Konsum ein. Die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung wurde begründet durch das hohe Risiko für die Verkehrssicherheit und ist nicht abhängig von der Rechtmäßigkeit der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Entzug der Fahrerlaubnis wurde aufgrund des Nachweises von Drogenkonsum (insbesondere Amphetamin, Metamphetamin, MDMA und MDA) bestätigt.
Der Antragsteller wurde auf einem Bauernhof schlafend im Auto mit Drogen gefunden, was den Verdacht erhärtete.
Positive Drogentests und ein ärztliches Gutachten belegten den Konsum von harten Drogen.
Der Antragsteller gestand den Konsum von Cannabis, Alkohol und Ecstasy.
Die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung basiert auf dem Schutz der Verkehrssicherheit und dem Risiko, das von drogenkonsumierenden Fahrern ausgeht.
Die Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Gutachtens war für den Entzug nicht entscheidend, da der Drogenkonsum erwiesen war.
Der Antragsteller konnte seine Fahreignung nicht wiedererlangen, da kein ausreichender Zeitablauf seit dem letzten Drogenkonsum bestand.
Das Urteil unterstreicht, dass der Konsum von harten Drogen, unabhängig von der Häufigkeit, zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen führt.
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Polizeieinsatz und Feststellung des Drogenkonsums
Im Zentrum des Falles steht ein Vorfall vom 16. Mai 2021, bei dem der Antragsteller von der Polizei auf einem unbewohnten Bauernhof schlafend in seinem Pkw entdeckt wurde.