Verkehrsunfall: Alkoholisierte Person vor Fahrzeug – Wer haftet?
Das Urteil des OLG Karlsruhe in Bezug auf den Verkehrsunfall zwischen einem anfahrenden Fahrzeug und einer davor liegenden alkoholisierten Person legt den Schwerpunkt auf die teilweise Haftung beider Parteien. Die Entscheidung betont das Mitverschulden der alkoholisierten Person, welche vor dem Fahrzeug lag, sowie die Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Das Urteil berücksichtigt die dunklen Lichtverhältnisse und die eingeschränkte Sichtbarkeit der Person.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Verkehrsunfall zwischen einem Fahrzeug und einer alkoholisierten, am Boden liegenden Person.
Das OLG Karlsruhe ändert das Urteil des Landgerichts Freiburg teilweise ab.
Schmerzensgeld und Schadensersatz werden den Klägern zugesprochen.
Mitverschulden der alkoholisierten Person wird anerkannt, da diese vor dem Fahrzeug lag.
Betriebsgefahr des Fahrzeugs wird ebenfalls berücksichtigt.
Dunkelheit und eingeschränkte Sichtbarkeit am Unfallort spielen eine Rolle in der Urteilsfindung.
Haftung wird auf 50 % für die Beklagten festgesetzt.
Berücksichtigung der jugendlichen Unerfahrenheit im Umgang mit Alkohol der Klägerin.
Verkehrsunfall mit alkoholisierter Person: OLG Karlsruhe fällt Urteil
(Symbolfoto: kuzmaphoto /Shutterstock.com)
In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 6. Juli 2022 ein Urteil zu einem Verkehrsunfall gefällt, bei dem eine stark alkoholisierte Person von einem anfahrenden Fahrzeug überrollt wurde. Der Unfall ereignete sich am 6. September 2020, als di[…]