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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rotlichtverstoß – Wegfall Fahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße

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AG Kiel – Az.: 44 OWi 555 Js-OWi 24618/15 (22/15) – Urteil vom 29.06.2015
Gegen die Betroffene wird wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 24 StVG in Verbindung mit den §§ 37 II, 49 StVO eine Geldbuße von 300,00 € kostenpflichtig festgesetzt.

Ihr wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 100,00 Euro abzutragen.
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG)

Die Betroffene ist verurteilt worden gemäß dem Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes der Stadt Kiel vom 03.03.15, Aktenzeichen 1056601056011. Abweichend von der dort vorgesehenen Rechtsfolge wurde kein Fahrverbot verhängt, sondern die Buße erhöht. Die Betroffene hat einmalig einen Verstoß begangen. Sie ist in Altersteilzeit tätig und verdient ca. 1.400,00 € netto. Sie ist bislang nicht im Verkehrszentralregister mit Ordnungswidrigkeiten erfasst. Die Buße reicht zur Einwirkung auf sie aus, neben der Einwirkung, die bereits der Gang des Verfahrens erzielte.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG.


✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt

Was ist ein Rotlichtverstoß?
Ein Rotlichtverstoß bezeichnet das Überfahren einer Ampel, die bereits auf Rot umgeschaltet hat. Juristisch entscheidend ist dabei das Überfahren der sogenannten Haltelinie und das darauf folgende Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Der Gefahrenbereich ist der gesamte Bereich hinter der Lichtsignalanlage, beispielsweise ein Bahnübergang oder eine Kreuzung.

Es wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren weniger als eine Sekunde rot ist. Die Folge ist ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. In diesem Fall beträgt das Bußgeld 200 Euro und es werden zwei Punkte in Flensburg vergeben.

Wenn der Fahrer trotz roter Ampel in den Gefahrenbereich hinter der Ampel fährt, handelt es sich um einen Rotlichtverstoß. Hält er hingegen noch vor diesem Bereich, aber nach der Haltelinie an, handelt es sich nicht um einen Rotlichtverstoß, sondern um einen Haltelinienverstoß. Ein Haltelinienverstoß wird laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem geringen Bußgeld von 10 Euro geahndet.

Sollte Ihnen zu Unrecht ein Rotlichtv[…]


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