Umstürzender Baum verletzt Beifahrer: Wer haftet?
Das Landgericht Duisburg wies die Klage einer Beifahrerin ab, die bei einem Unfall durch einen umstürzenden Baum schwer verletzt wurde. Der Baum fiel aufgrund von Pilzbefall um, was unvorhersehbar war. Es wurde entschieden, dass weder der Fahrer, die Halterin des Fahrzeugs, noch deren Versicherung haftbar sind, da das Ereignis als höhere Gewalt eingestuft wurde.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Unfallursache: Ein durch Pilzbefall geschwächter Baum stürzte unerwartet um und traf das Fahrzeug.
Schwere Verletzungen: Die Klägerin erlitt als Beifahrerin schwere Verletzungen.
Haftungsfrage: Ansprüche gegen den Fahrer, die Fahrzeughalterin und die Haftpflichtversicherung wurden verneint.
Definition höherer Gewalt: Das Gericht wertete den Vorfall als höhere Gewalt, da er unvorhersehbar und unvermeidbar war.
Beweisführung: Detaillierte Sachverständigengutachten und Beweisanalysen stützten das Urteil.
Klage abgewiesen: Das Gericht wies die Klage der Beifahrerin ab.
Kostenübernahme: Die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Vorläufige Vollstreckbarkeit: Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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Tragischer Unfall mit rechtlichen Folgen: Beifahrerverletzung durch umstürzenden Baum