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Verkehrsunfall zwischen Linksabbieger und Geradeausfahrer des Gegenverkehrs

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Verkehrsunfall im Gegenverkehr – Linksabbieger und Geradeausfahrer prallen zusammen
Das Gericht hat die Klage im Fall eines Verkehrsunfalls zwischen einem Linksabbieger und einem Geradeausfahrer abgewiesen. Der Rotlichtverstoß des Geradeausfahrers wurde als entscheidender Faktor für den Unfall bestätigt. Das Urteil betont die Wichtigkeit der Beachtung von Ampelsignalen und die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile bei Verkehrsunfällen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 46 O 301/21   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Klageabweisung: Das Gericht hat die Klage gegen die Beklagten abgewiesen.
Unfallbeteiligte: Der Unfall ereignete sich zwischen einem Linksabbieger und einem Geradeausfahrer.
Entscheidender Faktor: Der Geradeausfahrer beging einen Rotlichtverstoß, der zum Unfall führte.
Folgen des Unfalls: Zusätzlich zur Kollision mit dem Linksabbieger stieß das Fahrzeug des Geradeausfahrers gegen eine Radfahrerin.
Schadensersatzforderungen: Die Klägerin forderte Schadensersatz, u.a. für Wiederbeschaffungskosten und Gutachterkosten.
Beweisführung und Zeugenaussagen: Die Entscheidung basierte auf Zeugenaussagen und einem Unfallrekonstruktionsgutachten.
Bedeutung der Ampelschaltung: Die korrekte Interpretation und Einhaltung der Ampelsignale war ein wesentlicher Aspekt des Urteils.
Rechtliche Grundlagen: Das Urteil berücksichtigte die Paragraphen des StVG (Straßenverkehrsgesetz) und des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

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