THC-Sünder im Visier: Fahrerlaubnisentzug bei Verkehrskontrolle
Das Verwaltungsgericht Minden hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2022 entschieden, dass die Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Drogenkonsum (speziell Cannabis) rechtswidrig war. Es fehlte an ausreichenden Beweisen für regelmäßigen Cannabiskonsum des Klägers. Die ermittelten THC-Werte in den Blutproben waren nicht ausreichend, um einen regelmäßigen Konsum zu belegen. Der Beklagte hätte vor dem Entzug der Fahrerlaubnis weitere Aufklärungsmaßnahmen ergreifen müssen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Entscheidung: Das Gericht hob die Fahrerlaubnisentziehung und die damit verbundene Gebührenfestsetzung auf.
Grundlage: Die Entziehungsverfügung fand keine ausreichende rechtliche Grundlage in den vorliegenden Beweisen.
THC-Werte: Die in den Blutproben festgestellten THC-Werte reichten nicht aus, um regelmäßigen Cannabiskonsum nachzuweisen.
Rechtslage: Die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung wurde anhand der aktuellen Sach- und Rechtslage bewertet.
Eignungsmangel: Ein Eignungsmangel zum Führen eines Fahrzeugs aufgrund von Cannabis war nicht erwiesen.
Gutachtenanforderung: Vor einer Fahrerlaubnisentziehung hätte der Kläger zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert werden müssen.
Gelegentlicher Konsum: Gelegentlicher Cannabiskonsum reicht für sich allein nicht aus, um von fehlender Fahreignung auszugehen.
Zusätzliche Tatsachen: Zusätzliche Tatsachen wie Mischkonsum oder fehlende Trennung zwischen Konsum und Fahren waren nicht ausreichend belegt.
Fahrerlaubnis und Verkehrssicherheit: Eine juristische Betrachtung
Die Frage der Verkehrssicherheit erstreckt sich auch auf das Gebiet der körperlichen und geistigen Fitness von Fahrerlaubnisinhabern. Eine zentrale Rolle nimmt dabei der Cannabiskonsum ein, der häufig im Kontext mit diskutierten und verhandelten Fahrerlaubnisentziehungen[…]