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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Az.: 1 Ws 142/08
Beschluss vom 02.05.2008
Vorinstanz: StA Kaiserslautern, Az.: 6071 Js 21157/06
In dem Strafverfahren gegen wegen Betruges, hier: Einstellung des Verfahrens nach § 206 a Abs. 1 StPO, hat der 1. Strafsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken am 2. Mai 2008 beschlossen:
1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen den Beschluss der 3. (Kleinen) Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 13. März 2008 wird als unbegründet verworfen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Angeklagten darin erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Landeskasse zur Last.
Gründe:
I.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erhob wegen Betruges in zwölf Fällen Anklage zum Amtsgericht Kusel und beantragte, das Verfahren vor dem Strafrichter zu eröffnen. Nach [...] Weiterlesen
“Eröffnungsbeschluss (fehlerhaft) – Verfahrenseinstellung”