Landgericht Essen
Az.: 52 KLs 24/06
Urteil vom 09.03.2007
In dem Rechtsstreit hat die XVII. große Strafkammer des Landgerichts in der Hauptverhandlung vom 09.03.2007 für Recht erkannt:
Die Angeklagten werden wegen Betruges in 31 Fällen jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen sowie die ihnen entstandenen notwendigen Auslagen.
– §§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 25 Abs. 2, 53 StGB –
Gründe:
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO).
I.
1.
Der Angeklagte M. wurde am 22.09.1973 in I. geboren. Er wuchs im Haus seiner Eltern auf. Nachdem sich seine Eltern getrennt hatten, als der Angeklagte M. 12 oder 13 Jahre alt war, verzog er nach T.. Dort besuchte er die Hauptschule, die er erfolgreich mit dem Hauptschulabschluss beendete. Anschließend absolvierte der Angeklagte M. eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Im Anschluss an seine Ausbildung arbeitete der Angeklagte zunächst in verschiedenen Unternehmen im Bereich Vertrieb. Derzeit ist der ledige und kinderlose Angeklagte M. als Vertriebsbeauftragter bei einem Mobilfunkunternehmen beschäftigt. Er erhält ein monatliches Fixum in Höhe von 1.800,00 € netto. Zuzüglich Provisionen verdient der Angeklagte M. etwa 2.200,00 € bis 2.300,00 € netto im Monat.
Schulden bestehen derzeit nicht. Allerdings ist über das Vermögen der M. GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so dass erhebliche Verbindlichkeiten auf den Angeklagten M. zukommen werden. Die Fa. M. GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer u. a. die Angeklagten waren, ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens; auf die Einzelheiten wird in der weiteren Darstellung eingegangen.
Der Angeklagte M. ist nicht vorbestraft.
2.
Der Angeklagte Thomas MM. wurde am 19.11.1975 in C. geboren. Er wuchs in T. in der Nähe von CC. auf. Dort besuchte er die Hauptschule, die er erfolgreich mit dem Hauptschulabschluss beendete. Anschließend absolvierte er eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann. Nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung war der Angeklagte MM. zun[…]