OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
Az.: 4St RR 053/06
Urteil vom 15.06.2006
Leitsatz:
Das Anbringen von Reflektoren, mit denen die von der Kamera einer Verkehrsüberwachungsanlage gefertigte Aufnahme unbrauchbar gemacht wird, erfüllt nicht den Tatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 3 StGB). Es kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB in Betracht.
Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat in dem Strafverfahren wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen aufgrund der Hauptverhandlung in der öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2006 für Recht erkannt:
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 19. Dezember 2005 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Landshut zurückverwiesen.
Gründe:
I.
Das Amtsgericht Freising hat den Angeklagten am 19.1.2005 wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB zu 30 Tagessätzen zu je 100 € verurteilt; ferner hat es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Nach den vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen brachte der Angeklagte zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 2.4.2004 an der Hinterseite der Sonnenblende an der Fahrerseite sowie an der Hinterseite des Innenspiegels seines Pkw Mercedes mehrere Reflektoren an. Bei einer am 2.4.2004 auf der Bundesautobahn A 9 Nürnberg Richtung München bei Allershausen, km 498,99, von der VPI Erding durchgeführten stationären Abstandsmessung mittels Blitzanlage wurde der Pkw des Angeklagten aufgrund zu geringen Sicherheitsabstands um 17.25.44 Uhr geblitzt. Wie vom Angeklagten beabsichtigt, reflektierten die von ihm im Fahrzeuginnern angebrachten Reflektoren beim Auftreffen des Blitzlichts dieses, so dass der betreffende Bildausschnitt auf dem Lichtbild im Bereich des Fahrzeugführe[…]