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„Dummschwätzer“: Bezeichnung nicht zwingend beleidigend

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Az.: 1 BvR 1318/07
Beschluss vom 05.12.2008

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. März 2007 – 1 Ss 48/07 -,
b) das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 9. November 2006 – 92 Ds 155 Js 552/05 92 – 3333/06 –
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 5. Dezember 2008 einstimmig beschlossen:

Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 9. November 2006 – 92 Ds 155 Js 552/05 (3333/06) – und der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. März 2007 – 1 Ss 48/07 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.

Gründe:
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung.
I.
1.
Der Beschwerdeführer ist Mitglied des Rates der Stadt D. . Während einer Ratssitzung am 15. Dezember 2005 hielt er eine Rede zur kommunalen Integrationspolitik. Darin äußerte er sich über die seiner Auffassung nach problematischen Verhältnisse in einem D. Stadtteil mit großem ausländischen Bevölkerungsanteil. Hierbei erwähnte er, dass er selbst früher dort das Gymnasium besucht habe und sich der Stadtteil während seiner Schulzeit in einem besseren Zustand befunden habe als heute. Diese Ausführungen unterbrach ein anderes Ratsmitglied, der Zeuge M. , durch einen Zwischenruf. In Erwiderung hierauf bezeichnete der Beschwerdeführer den Zeugen als „Dummschwätzer“. Nach der – von dem Zeugen im Ausgangsverfahren bestrittenen – Darstellung des Beschwerdeführers hatte der Zwischenruf sinngemäß den folgenden Inhalt: „Der B. war auf einer Schule? – Das kann ich gar nicht glauben!“.
Gegen den Zeugen M. war seinerzeit ein Strafverfahren anhängig, in dem ihm vorgeworfen wurde, seinerseits den Beschwerdeführer in einer Stadtratssitzung vom 3. Februar 2005 „du Arsch“ genannt zu ha[…]


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