OLG Hamm
Az: 4 Ss OWi 56/01
Beschluss vom 20.06.2001
Bußgeldsache wegen illegaler Beschäftigung eines Ausländers, hier: Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts und Rechtsbeschwerde des Betroffenen.
Auf den Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts gegen den Beschluß des Amtsgerichts Rheine vom 28. September 2000 und auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 1. September 2000 hat der 4. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 20. 06. 2001 beschlossen:
1. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
2. Unter Verwerfung der Rechtsbeschwerde im übrigen wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit getroffenen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Rheine zurückverwiesen.
3. Die Liste der angewendeten Vorschriften wird um § 404 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 SGB III ergänzt.
Gründe:
I.
Das Amtsgericht hat mit dem angefochtenen Urteil gegen den Betroffenen wegen „fahrlässigen sowie vorsätzlichen Verstoßes gegen §§ 284 I 1 SGB III i. V. m. §§ 65, 35, 17, OWiG“ eine Geldbuße von 10.000,00 DM verhängt. Gegen dieses am 1. September 2000 in seiner Anwesenheit verkündete Urteil hat der Betroffene mit am 8. September 2000 beim Amtsgericht eingegangenen Schriftsatz seines Verteidigers vom selben Tage Rechtsbeschwerde eingelegt. In diesem Schriftsatz ist zugleich die allgemeine Sachrüge erhoben worden und klargestellt, daß das Urteil insgesamt angefochten werden soll. Eine Urteilsausfertigung ist dem ordnungsgemäß bevollmächtigten Verteidiger des Betroffenen erst am 24. November 2000 zugestellt worden.
Das Amtsgericht hat bereits mit Beschluß vom 28. September 2000 die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen, weil die ordnungsgemäß eingelegte Rechtsbeschwerde nicht fristgerecht begründet worden sei. Gegen diesen dem Verteidiger des Betroffenen am 2. November 2000 zugestellten Beschluß hat der Betroffene mit am 9. November 2000 beim Amtsgericht Rheine eingegangenen Schriftsatz seines Verteidigers vom 8. November 2000 die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts beantragt.
Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt, den Beschluß des Amtsgerichts Münster (gemeint ist Rheine) vom 28. September 2000 aufzuheben, das angefochtene Urteil, soweit der Betroffen[…]