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Das Amtsgericht Landsberg am Lech entschied, dass der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts für vier Jahre im Mietvertrag unwirksam ist. Das Gericht urteilte, dass das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung der Beklagten zum Ende 2021 beendet wurde. Die Klausel im Mietvertrag wurde als überraschend und daher als unwirksam angesehen. Die Klage auf Zahlung rückständiger Mieten wurde abgewiesen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 C 242/22 [toc]
Mietverträge können verschiedene Klauseln enthalten, die die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter einschränken oder sogar ausschließen. Ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag über vier Jahre kann wirksam sein, wenn die Fristsetzung von vier Jahren eingehalten wird. Allerdings gibt es Grenzen für die Wirksamkeit solcher Klauseln, die Vermieter beachten sollten. Wie ein [...] Weiterlesen
“Mietvertragskündigungsausschluss über vier Jahre ist wirksam?”