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WEG – Änderung des Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

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Mehrheitsbeschluss: Wohnungseigentümer ändern Verteilungsschlüssel im WEG
Das Urteil des Amtsgerichts Bonn befasst sich mit einer Klage gegen einen Mehrheitsbeschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Änderung des Verteilungsschlüssels für Kosten. Es wurde entschieden, dass die Änderung des Verteilungsschlüssels, speziell für die Kosten der Instandhaltung und Erneuerung von Fenstern und Türanlagen, rechtens ist. Der Beschluss verstößt nicht gegen ordnungsgemäße Verwaltung und ist hinreichend bestimmt sowie verhältnismäßig.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 211 C 28/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Klage gegen Mehrheitsbeschluss: Eine Eigentümerin klagt gegen einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Änderung des Verteilungsschlüssels: Der Beschluss betrifft die Änderung des Verteilungsschlüssels für die Kosten von Fenster- und Türsanierungen.
Kostenverteilung für Sondereigentum: Die Kosten für die Instandhaltung und Erneuerung von Fenstern und Türanlagen sollen zukünftig vom jeweiligen Eigentümer des Sondereigentums getragen werden.
Rechtmäßigkeit des Beschlusses: Das Gericht befindet, dass der Beschluss rechtlich zulässig und mit der ordnungsgemäßen Verwaltung vereinbar ist.
Bestimmtheit des Beschlusses: Der Beschluss wird als klar und eindeutig angesehen, wobei jeder Eigentümer die Kosten für seine Einheit alleine trägt.
Keine übermäßige Belastung: Der Beschluss verursacht keine unverhältnismäßige Kostenbelastung für die Eigentümer.
Einklang mit Teilungserklärung: Der Beschluss steht nicht im Widerspruch zur ursprünglichen Teilungserklärung der Gemeinschaft.
Klage wird abgewiesen: Das Gericht weist die Klage ab und bestätigt damit die Gültigkeit des Mehrheitsbeschlusses.

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