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Verwertungskündigung: Wann kann der Vermieter kündigen, um die Immobilie zu verwerten?

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Verwertungskündigung – Rechte & Pflichten für Vermieter & Mieter
Ein Vermieter kann seinem Mieter aus den unterschiedlichsten Gründen heraus die Kündigung des Mietvertragsverhältnisses aussprechen. In der gängigen Praxis sind die ordentliche sowie die außerordentliche Kündigung nebst der Eigenbedarfskündigung sehr weitverbreitet. Eine andere Kündigungsform hingegen ist eher selten, der Mieter kann sich jedoch trotzdem mit ihr konfrontiert sehen.

Die Rede ist an dieser Stelle von der sogenannten Verwertungskündigung, die von dem Vermieter jedoch nur beim Vorliegen von ganz bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden kann. Lesen Sie weiter um zu erfahren, welche genauen rechtlichen Hintergründe sich hinter der Verwertungskündigung verbergen und welche Rechte der Mieter hat, sich gegen diese Kündigungsform zur Wehr zu setzen.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Verwertungskündigung ist eine spezielle Form der Kündigung, die es Vermietern ermöglicht, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn die Fortsetzung für sie wirtschaftlich unrentabel ist und bestimmte strenge Voraussetzungen erfüllt sind.

Definition und gesetzliche Grundlage: Verwertungskündigung ist eine Kündigungsart, die durch § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB geregelt wird. Sie tritt ein, wenn die Fortführung des Mietverhältnisses für den Vermieter wirtschaftlich nicht mehr rentabel ist.
Voraussetzungen: Die Kündigung erfordert ein berechtigtes Interesse des Vermieters, das sich auf wirtschaftliche Nachteile durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses bezieht.
Begründungspflicht: Vermieter müssen eine Verwertungskündigung ausführlich begründen und nachweisen, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt.
Beispiele für Verwertungskündigungen: Dazu gehören der Verkauf der Immobilie, grundlegende Sanierungen oder der Abriss und Neubau.
Rechte der Mieter: Mieter haben das Recht, die Verwertungskündigung zu überprüfen und bei Zweifeln anzufechten. Dazu gehört auch das Widerspruchsrecht.
Kündigungsfristen: Der Vermieter muss sich an die allgemeinen Kündigungsfristen halten, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten können.
Rechtsprechung: Jeder Fall wird individuell betrachtet, und[…]


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