Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Mietvertragskündigung bei Verweigerung von Schädlingsbekämpfung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Schädlingsbefall: Fristlose Mietvertragskündigung bei Verweigerung von Schädlingsbekämpfung
Das Amtsgericht München hat in einem Urteil eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses bestätigt, weil die Mieterin die notwendige Schädlingsbekämpfung in ihrer Wohnung verweigerte. Der Fall betont die Bedeutung der Duldungspflicht von Mietern bei notwendigen Maßnahmen zur Instandhaltung oder Sanierung der Mieträume. Die Weigerung, Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zuzulassen, wurde als schwerwiegender Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten gewertet.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 420 C 3852/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Fristlose Kündigung: Bestätigung der Rechtmäßigkeit bei Verweigerung der Schädlingsbekämpfung.
Duldungspflicht der Mieterin: Nichterfüllung führte zur Kündigung.
Speckkäferbefall als Hauptproblem: Identifikation der Wohnung der Beklagten als Quelle.
Geruchsbelästigung und Müll: Weitere Gründe für die Notwendigkeit der Schädlingsbekämpfung.
Gerichtsprozess: Verspäteter Vortrag der Beklagten und Ablehnung ihrer Einwände.
Einstweilige Verfügung: Verpflichtung zum Dulden der Schädlingsbekämpfung.
Interessenabwägung: Gericht bewertet das Interesse des Vermieters an der Räumung höher als das Bleibeinteresse der Mieterin.
Keine Pflicht zur Ersatzwohnung: Mieterin hatte den Befall zu vertreten und konnte keine Ersatzunterkunft fordern.

Fristlose Kündigung im Mietrecht: Ein Spannungsfeld zwischen Vermieterpflichten und Mieterrechten
(Symbolfoto: hedgehog94 /Shutterstock.com)

Das Mietrecht birgt ein facettenreiches Spektrum an Situationen, in denen Konflikte zwischen Vermieter und Mieter entstehen können. Ein besonders sensibles Thema[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv