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WEG – eigenmächtige Entnahme künftiger Verwaltervergütung ist strafbar

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Eigenmächtige Verwaltervergütungsentnahme: WEG-Mitglied strafbar verurteilt
Das AG Köln verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung von 26.354,45 Euro zuzüglich Zinsen an die Klägerin aufgrund unberechtigter Eigenentnahme von zukünftigen Verwaltervergütungen. Die Handlung der Beklagten erfüllte den Tatbestand der Untreue. Eine Geltendmachung von Schadensersatz durch die Beklagte im Rahmen einer Hilfswiderklage wurde abgewiesen, da sie ihren Anspruch nicht ausreichend begründete.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 202 C 6/23  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Verurteilung der Beklagten: Zur Zahlung von 26.354,45 Euro plus Zinsen wegen unberechtigter Entnahme von Verwaltervergütungen.
Untreue: Die Handlung der Beklagten wird als Untreue nach § 266 StGB gewertet.
Abweisung der Hilfswiderklage: Die Beklagte konnte ihren Anspruch auf Schadensersatz nicht hinreichend belegen.
Verwaltertätigkeit: Die Beklagte kam ihren Verpflichtungen aus dem Verwaltervertrag nicht nach.
Fristlose Kündigung: Die Klägerin kündigte den Verwaltervertrag fristlos aufgrund wichtiger Gründe.
Keine Aufrechnung gegen unerlaubte Handlung: Eine Aufrechnung gegen eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ist nicht zulässig.
Fehlende Kommunikation: Die Beklagte unterließ wichtige Informationsweitergaben, unter anderem bezüglich Trinkwassergefährdungen.
Mangelnde Substantiierung der Gegenforderung: Die Beklagte lieferte keine ausreichenden Beweise für ihren behaupteten Schadensersatzanspruch.

Unzulässige Eigenmächtigkeit im Fokus: Das Urteil des AG Köln
Das Amtsgericht Köln hat in einem bemerkenswerten Fall entschieden, bei dem es um die eigenmächtige Entnahme von Verwaltervergütungen durch die Beklagte ging. Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, ob diese Handlungen als strafbare Untreue einzustufen sind. Die Beklagte, eine langjährige Verwalterin für die Klägerin, hatte 26.354,45 Euro von einem Gemeinschaftsko[…]


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