Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch: Wann trifft es zu?
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass das Mietverhältnis für eine Wohnung in Berlin über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus unbefristet fortbesteht. Der Vermieter kann die Wohnung nicht aufgrund eines vorübergehenden Gebrauchsvertrags räumen lassen. Außerdem wurde die Höhe der zulässigen Miete festgestellt, und der Vermieter wurde zur Rückerstattung überzahlter Miete sowie zur Übernahme der Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung verurteilt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses: Das Gericht stellte fest, dass das Mietverhältnis über den 07.03.2021 hinaus weiterhin besteht.
Kein vorübergehender Gebrauch: Die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch wurde abgelehnt, da der Mieter seinen Lebensmittelpunkt in der Wohnung hatte.
Rückerstattung überzahlter Miete: Der Vermieter muss für Mai bis Juni 2021 zu viel gezahlte Miete zurückzahlen.
Unwirksamkeit der Gesamtmiete: Es wurde festgestellt, dass die vereinbarte Gesamtmiete über einem bestimmten Betrag unwirksam ist.
Kosten der Rechtsverfolgung: Der Vermieter muss die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung tragen.
Keine Räumung der Wohnung: Der Anspruch des Vermieters auf Räumung und Herausgabe der Wohnung wurde abgelehnt.
Preisrechtliche Zulässigkeit der Miete: Die zulässige Miete wurde auf einen bestimmten Betrag festgelegt.
Keine Revision zugelassen: Das Gericht sah keine Notwendigkeit, die Revision zugelassen.
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