Lebensgefährtin in Wohnung: Streitwert für Zustimmungsklage bestimmt
Das Landgericht Lübeck hat in einem Urteil vom 12. Dezember 2023 den Streitwert einer Klage zur Aufnahme der Lebensgefährtin in eine Mietwohnung neu festgesetzt. Die Entscheidung beruht auf der Bedeutung der gemeinsamen Lebensführung für den Kläger und berücksichtigt sowohl wirtschaftliche als auch persönliche Aspekte. Das Urteil hebt die Komplexität und Individualität solcher Fälle hervor und zeigt, dass neben ökonomischen auch subjektive Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: —— >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
- Neufestsetzung des Streitwerts: Der Streitwert wurde auf EUR 5.974,- angehoben, basierend auf dem Wert der Zustimmungsklage und dem Wert der Mängelbeseitigungsklage.
- Wichtigkeit der Lebensführung: Der Fall betont die Bedeutung der Lebensführung des Mieters und die Aufnahme der Lebensgefährtin in dessen Wohnung.
- Subjektive und wirtschaftliche Interessen: Das Gericht berücksichtigt sowohl subjektive Bedürfnisse als auch wirtschaftliche Interessen des Klägers.
- Einfluss von langfristigen Beziehungen: Die mehr als fünfjährige Beziehung des Klägers zu seiner Lebensgefährtin war ein entscheidender Faktor.
- Teilung der Mietkosten: Die geplante Teilung der Mietkosten durch den Kläger und seine Lebensgefährtin spielte eine Rolle in der Bewertung.
- Individuelle Fallbetrachtung: Jeder Fall muss individuell bewertet werden, da die Umstände variieren.
- Abweichung von üblichen Bemessungsgrundsätzen: Das Gericht wendet nicht die üblichen Grundsätze zur Streitwertbemessung an, die für Untervermietungen gelten.
- Keine Gerichtsgebühren und Kostenerstattung: Das Verfahren war gerichtsgebührenfrei, und es fand keine Kostenerstattung statt.
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Streitwert und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Aufnahme einer Lebensgefährtin in eine Mietwohnung kann rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn der Vermieter der Aufnahme nicht zustimmt. In solchen Fällen kann der Mieter eine Klage auf Zustimmung einreichen. Ein wichtiger Aspekt bei derartigen Klagen ist die Festsetzung des Streitwerts. Dieser bestimmt die Höhe der Gerichtsgebühren und kann sich auf die Kosten des Verfahrens auswirken. Im Folgenden werden die Details eines Urteils zu diesem Thema vorgestellt, das die Bedeutung der Lebensgefährtin-Aufnahme für den Mieter und die Streitwertfestsetzung näher beleuchtet.
Rechtliche Auseinandersetzung um Lebensgefährtin im Mietverhältnis
Im Mittelpunkt des Urteils des Landgerichts Lübeck vom 12. Dezember 2023, Aktenzeichen 7 T 341/23, stand eine Klage zur Zustimmung der Aufnahme der Lebensgefährtin in eine Mietwohnung. Ausgelöst wurde die rechtliche Auseinandersetzung durch die Weigerung des Vermieters, die Lebensgefährtin des Klägers in der Wohnung aufzunehmen. Der Kläger, vertreten durch seine Prozessbevollmächtigte, forderte gerichtlich die Zustimmung des Vermieters zur Aufnahme seiner Lebensgefährtin sowie die Beseitigung von Mängeln im Mietverhältnis….