Lebensgefährtin in Wohnung: Streitwert für Zustimmungsklage bestimmt
Das Landgericht Lübeck hat in einem Urteil vom 12. Dezember 2023 den Streitwert einer Klage zur Aufnahme der Lebensgefährtin in eine Mietwohnung neu festgesetzt. Die Entscheidung beruht auf der Bedeutung der gemeinsamen Lebensführung für den Kläger und berücksichtigt sowohl wirtschaftliche als auch persönliche Aspekte. Das Urteil hebt die Komplexität und Individualität solcher Fälle hervor und zeigt, dass neben ökonomischen auch subjektive Gesichtspunkte eine Rolle spielen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Neufestsetzung des Streitwerts: Der Streitwert wurde auf EUR 5.974,- angehoben, basierend auf dem Wert der Zustimmungsklage und dem Wert der Mängelbeseitigungsklage.
Wichtigkeit der Lebensführung: Der Fall betont die Bedeutung der Lebensführung des Mieters und die Aufnahme der Lebensgefährtin in dessen Wohnung.
Subjektive und wirtschaftliche Interessen: Das Gericht berücksichtigt sowohl subjektive Bedürfnisse als auch wirtschaftliche Interessen des Klägers.
Einfluss von langfristigen Beziehungen: Die mehr als fünfjährige Beziehung des Klägers zu seiner Lebensgefährtin war ein entscheidender Faktor.
Teilung der Mietkosten: Die geplante Teilung der Mietkosten durch den Kläger und seine Lebensgefährtin spielte eine Rolle in der Bewertung.
Individuelle Fallbetrachtung: Jeder Fall muss individuell bewertet werden, da die Umstände variieren.
Abweichung von üblichen Bemessungsgrundsätzen: Das Gericht wendet nicht die üblichen Grundsätze zur Streitwertbemessung an, die für Untervermietungen gelten.
Keine Gerichtsgebühren und Kostenerstattung: Das Verfahren war gerichtsgebührenfrei, und es fand keine Kostenerstattung statt.
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