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Rechtsschutzversicherung: Tragung der Kosten bei gleichzeitiger Verurteilung wegen Vorsatztat- und Fahrlässigkeitstat
LG Freiburg (Breisgau), Az.: 3 S 147/12, Urteil vom 06.12.2012
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 19.04.2012 – 11 C 2880/11 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil ist ebenso wie das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
5. Beschluss
Der Streitwert des Rechtsstreits beider [...] Weiterlesen
“Kostentragung bei gleichzeitiger Verurteilung wegen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstat”