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Rechtsanwälte Kotz GbR

Das Führungszeugnis – Auszug aus dem Bundeszentralregister

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I. Was ist ein Führungszeugnis?
Das Bundesamt für Justiz führt in der gesamten Bundesrepublik das sogenannte Bundeszentralregister. In diesem Register werden ausnahmslos alle Verurteilungen einer Person gespeichert. Aus dem Bundeszentralregister kann jede Person einen Auszug verlangen. Dieser Auszug nennt sich Führungszeugnis. Bei einem Führungszeugnis (umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt) handelt es sich somit um eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person sowie gewisse damit in Zusammenhang stehende Entscheidungen und darüber hinaus auch bestimmte behördliche Entscheidungen. Benötigt man ein Führungszeugnis rein für private Zwecke (z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber), so kann man ein sog. „Privatführungszeugnis“ beantragen.

Die Frage eines potentiellen Arbeitgebers nach etwaigen „Vorstrafen“ oder gar das Verlangen nach einem „polizeilichen Führungszeugnis“, dürfte in der Praxis relativ häufig vorkommen. Auch wenn man in dieser Situation nicht sofort an die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt denken mag, so kann sich eine frühzeitige rechtliche Beratung und der damit gewonnene Überblick über die persönlichen Rechte und Pflichten nicht nur in strafrechtlicher, sondern v.a. auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht – im wahrsten Sinne des Wortes (nämlich durch den Abschluss des Arbeitsvertrages) – auszahlen. Hierzu steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen auf Wunsch nicht nur mit ihrer langjährigen Arbeitsrechtsexpertise, sondern auch mit ihren fundierten Strafrechtskenntnissen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

Nicht selten wird bei der Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle vom Arbeitgeber ein Auszug aus dem Bundeszentralregister verlangt. Symbolfoto: fizkes/Bigstock

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Das sog. „erweiterte Führungszeugnis“ enthält zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen sowie Verurteil[…]


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