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Rechtsanwälte Kotz GbR

Die unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB

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Unterlassene Hilfeleistung und Behinderung von hilfeleistenden Personen – Was sollte man unbedingt beachten?
I. Einleitung
Die mediale Berichterstattung rund um den diesem Beitrag zugrundeliegenden Fall war nahezu omnipräsent. Die Bilder der Überwachungskamera gingen durch alle Medien und haben eine gesellschaftliche Debatte über mangelnde Zivilcourage, fehlende Empathie und die Verrohung der Sitten losgetreten. Es ging um ein Ereignis, das sich bereits am 3. Oktober 2016 in einer Essener Filiale der Deutschen Bank zugespielt hat. Ein 83-jähriger Rentner betrat die dortige Filiale außerhalb der Geschäftszeiten, um im Vorraum der Filiale u.a. Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker auszudrucken. Plötzlich kippte er um und schlug dabei mit dem Kopf gegen einen Bankautomaten. Nach einer gewissen Zeit der Benommenheit raffte er sich wieder auf, schlug jedoch beim Versuch, sich aufzurichten, erneut mit dem Hinterkopf auf. Beim dritten und letzten Versuch schaffte es der Rentner zwar wieder in den Stand, kippte aber nochmal um und schlug erneut ungebremst auf den Boden auf. So blieb er inmitten des Vorraums der Filiale reglos liegen, die Kontoauszüge und seine Kopfbedeckung um ihn herum verteilt.

Was sich im Anschluss daran abgespielt hat, haben Richter und Staatsanwaltschaft des AG Essen-Borbeck ziemlich erschüttert. Insgesamt vier Bankkunden betraten nach dem Sturz des Seniors die Filiale, um ebenfalls ihren Bankgeschäften nachzugehen. Dass Sie dabei aber durch eine am Boden liegende, offenbar hilflose Person „behindert“ wurden, schien sie allesamt nicht weiter zu stören. Ganz im Gegenteil: z.T. überstiegen Sie das „Hindernis“ einfach oder aber machten einen großen Bogen darum und überließen den Rentner seinem Schicksal. Nach etwa 20 Minuten fasste ein couragierter Essener die – tatsächlich wie moralisch – einzig richtige Entscheidung und wählte den Notruf. Der Verletzte wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, dort intensivmedizinisch behandelt, verstarb aber dennoch infolge seiner schweren Verletzungen an einem Schädel-Hirn-Trauma.

Jetzt wurden zunächst drei der vier Angeklagten (39, 55 und 62 Jahre alt) vor dem AG Borbeck wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen von 2400 € bis zu 3600 € verurteilt (Urt. vom 18.09.2017). Eine zusätzliche besondere Dramaturgie dieses Falles: die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden alleine dadurch ins Rollen gebracht, da die Tochter des Verstorbenen fürchtete, jemand habe die Bankkarte ihres Vaters gestohlen. Als die Polizei daraufhin das Videoüberwachungs[…]


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