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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wirtschaftsstrafrecht – Einführung und Definition

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Zum Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung und gegen die zunehmende Wirtschaftskriminalität
I. Begriffsklärung Wirtschaftsstrafrecht
Bei dem Begriff Wirtschaftsstrafrecht handelt es sich um einen Sammelbegriff für eine Vielzahl strafrechtlich relevanter Taten, die unmittelbar oder mittelbar mit einer unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen können. Dazu zählen u.a. solche Delikte wie Betrug, Untreue, Korruption, Diebstahl geistigen Eigentums, Insolvenz- und Steuerdelikte sowie das Arbeitsstrafrecht. Und obwohl in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht im eigentlichen Sinne gar nicht existiert (dazu ausführlicher unter II.: Das Unternehmensstrafrecht unter der Lupe, s.u.), sind juristische Personen dennoch in Wirtschaftsstrafverfahren regelmäßig unmittelbar davon betroffen. Die Strafverfolgungsbehörden haben mittlerweile vielerorts sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität eingerichtet (in NRW sind dies Schwerpunktabteilungen in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln). Die Zuständigkeit dieser Abteilungen richtet sich nicht – wie sonst üblich – nach Landgerichtsbezirken, sondern diese werden durch Einzelzuweisung von Verfahren durch den jeweiligen Generalstaatsanwalt tätig. Bei diesen Verfahren handelt es sich um besonders schwerwiegende Straftaten aus den Bereichen der Wirtschaftskriminalität und der Korruption.
II. Das Unternehmensstrafrecht unter der Lupe
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Sammelbegriff für alle Strafvorschriften für Tatbestände aus dem Bereich der Wirtschaft. Diese umfasst u.a. das Unternehmensstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht und  Steuerstrafrecht. Symbolfoto: karn684 / Bigstock

Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG, Vermögensabschöpfung nach § 17 Abs. 4 OWiG und Verfall nach § 29a OWiG sowie Verfall und Einziehung nach §§ 73 ff. StGB

Das Unternehmensstrafrecht ist ein Unterfall bzw. ein Teilgebiet des (allgemeinen) Wirtschaftsstrafrechts und hat die Sanktionierung von juristischen Personen und Personenverbänden zum Inhalt. Da das deutsche Strafrechtsystem dogmatisch betrachtet ein Schuldstrafrecht ist, d.h., dass die strafrechtliche Verurteilung eines Täters nicht nur d[…]


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