Gesetzliche Regelungen: Wann ist Sterbehilfe strafbar und was ist erlaubt?
I. Einleitung zum Thema Sterbehilfe
Das Thema Sterbehilfe in Deutschland ist eine hochemotional geführte Debatte, da sie nicht nur ethisch-moralische Fragestellungen aufwirft, sondern in der Praxis zumeist auch eine Vielzahl von Personen und deren Interessen (Patienten und Angehörige, Ärzte, Pflegepersonal, Vertreter von Glaubensgemeinschaften, Hospize sowie Sterbehilfevereinigungen) dadurch berührt werden. Hinzu kommen der demografische Wandel und die fortschrittlichen Entwicklungen der modernen Medizin, die uns ein immer länger währendes Leben verspricht. Auch der Gesetzgeber hat mittlerweile auf diese Thematik reagiert und unter anderem die sog. Patientenverfügung bzw. deren Verbindlichkeit in § 1901a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aufgenommen und mit der Schaffung des Straftatbestandes der Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Strafgesetzbuch (StGB) auf die zunehmende Verbreitung von gewerbsmäßigen Sterbehilfevereinigungen – die man bisher beispielsweise aus der Schweiz kannte – reagiert.
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen möchte mit diesem Beitrag die aktuelle Rechtslage zum Thema Sterbehilfe in Deutschland abbilden und die unterschiedlichen Begrifflichkeiten näher erläutern. Sollten Sie als betroffener Patient, als Angehöriger, als (behandelnder) Arzt oder als Pflegepersonal eine darüber hinaus gehende rechtliche Beratung rund um das Thema Sterbehilfe benötigen, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Vor dem Hintergrund zweier viel beachteter Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, in denen es um die Wirksamkeit von Patientenverfügungen ging (BGH, Beschluss vom 06.07.2016 – Az. XII ZB 61/16 sowie Beschluss vom 08.02.2017 – Az. XII ZB 604/15), weisen wir Sie in diesem Zusammenhang an dieser Stelle darauf hin, dass die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Kotz Ihnen auch gerne bei der Er[…]