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Rechtsanwälte Kotz GbR

Jugendstrafrecht: Anwendbarkeit bei Gewaltakt unter Einsatz eines Kraftfahrzeugs

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AG Rudolstadt, Az.: 312 Js 23002/16 – 1 Ls jug, Urteil vom 11.05.2017

Die Angeklagten sind des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls in Tateinheit mit Nötigung und mit versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Den Angeklagten wird auferlegt, jeweils einen Geldbetrag in Höhe von 500,00 Euro in monatlichen Raten von 100,00 Euro beginnend am 15. des auf die Rechtskraft dieses Urteils folgenden Monats an die Johanniter Unfallhilfe zu zahlen.

Die Angeklagten werden ferner angewiesen, jeweils binnen sechs Monaten an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.

Den Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von sechs Monaten darf ihnen die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Es wird davon abgesehen, den Angeklagten die Kosten und Auslagen aufzuerlegen.

Angewendete Vorschriften bezüglich des Angeklagten B. B.: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, 240 Abs. 1 und 2, 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a, 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, 52, 69, 69 a StGB; §§ 1, 3, 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 JGG.

Angewendete Vorschriften bezüglich des Angeklagten Y. G.: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, 240 Abs. 1 und 2, 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a, 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, 52, 69, 69 a StGB; §§ 1, 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 105 JGG.
Gründe
I.

Symbolfoto: ifong/ Bigstock

Der heute 18 Jahre alte Angeklagte B. B. ist der eheliche Sohn von N. und U. B.. Nach der Trennung der Eltern, deren Ehe im Jahre 2003 geschieden wurde, im Jahre 2001, verblieb der Angeklagte, der einen älteren Bruder und einen jüngeren Halbbruder hat, im Haushalt der Mutter. Sein Vater ist am ….2008 verstorben. Seit August 2016 verfügt der Angeklagte über eine eigene Wohnung in P., um seine Ausbildungsstelle leichter zu erreichen.

Nach dem Besuch des Kindergartens wurde der Angeklagte im Jahre 2005 altersgerecht eingeschult und verließ die Schule im Jahre 2015 mit dem Hauptschulabschluß, den er nach einem einjährigen Berufsvorbereitungsjahr an dem Staatlichen Berufsbildungszentrum …-Kreis in A-Stadt erlangte. Anschließend begann er im Augus[…]


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