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OLG Stuttgart – Az.: 1 Ws 153/21 – Beschluss vom 22.10.2021
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 30. August 2021 wird als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Gründe
I. Mit Beschluss vom 30. August 2021 hat das Landgericht Stuttgart – 32. kleine Strafkammer – dem Angeklagten die Fahrerlaubnis nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO vorläufig entzogen. Dagegen hat der Angeklagte über seinen Verteidiger am 27. September 2021 Beschwerde einlegen lassen. Das Landgericht hat dieser nicht abgeholfen.
II. Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet.
1. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis setzt gemäß § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO voraus, dass dringende Gründe für die [...] Weiterlesen
“Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung – Verhältnismäßigkeit”