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LG Bonn – Az.: 26 Ns – 227 Js 1849/15 – 65/16 – Urteil vom 19.09.2016
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 29.02.2016, Az: 204 Ds 524/15, aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
Gründe
A.
Die Staatsanwaltschaft C hat dem Angeklagten mit Anklage vom 02.12.2015 vorgeworfen, am 28.08.2015 gegen 15.45 Uhr in T2, B …, dem Zeugen Q ohne rechtfertigenden Grund zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch dieser eine Kieferwinkelfraktur rechts und eine nicht dislozierte Jochbeinfraktur links erlitt.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten deswegen mit dem angefochtenen Urteil wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu der [...] Weiterlesen
“Faustschlag als Notwehrhandlung gerechtfertigt”