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OLG Koblenz – Az.: 2 OLG 6 Ss 138/17 – Beschluss vom 19.12.2017
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts Trier vom 4. April 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Trier zurückverwiesen.
Gründe
I.
Das Amtsgericht Trier hat den Angeklagten durch Urteil vom 7. September 2015 wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung „infolge grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen falschen Überholens mit fahrlässiger Herbeiführung der Gefahr“ zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt und ihm für die Dauer eines Monats untersagt, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art [...] Weiterlesen
“Straßenverkehrsgefährdung – rücksichtsloses Überholen”