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LG Berlin – Az.: 66 S 274/17 – Beschluss vom 22.02.2019
Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Oktober 2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – … – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung wegen der Kosten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert für die Gebühren des Berufungsverfahrens wird auf insgesamt 30.600,- € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Kläger haben die Beklagte auf Erteilung einer Untervermieterlaubnis für ein Zimmer der streitgegenständlichen Wohnung in Anspruch genommen. Widerklagend hat die Beklagte die Räumung [...] Weiterlesen
“Untermieterlaubnis – Versagung und Räumung der Wohnung”