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Rechtsanwälte Kotz GbR

Alkoholismus – Beendigungskündigung & Rückfall und negative Prognose

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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 3 Sa 317/01
Verkündet am 24.07.2001
Vorinstanz: ArbG Neumünster – Az.: 3 Ca 909 d/00

In dem Rechtsstreit hat die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein auf die mündliche Verhandlung vom 24.07.2001 für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 14.3.2001 – 3 Ca 909 d/00 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Im übrigen wird auf § 72a ArbGG verwiesen.

Tatbestand
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristgerechten Kündigung.
Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes erster Instanz sowie des Inhalts der erstinstanzlichen – klagabweisenden – Entscheidung wird auf das angefochtene Urteil vom 14.3.2001 verwiesen, gegen das die Klägerin rechtzeitig Berufung eingelegt und diese begründet hat.
Die Klägerin wiederholt und vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen. Sie führt weiter aus, das Arbeitsgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, es habe nach dem Rückfall vom 22.3.2000 eine negative Prognose erstellt werden dürfen. Sie habe aufgrund der vollschichtigen Beschäftigung nach der Wiedereingliederung erhöhten Druck verspürt und deshalb um eine Stundenreduzierung gebeten. Eine Rückmeldung auf ihre Bitte habe sie nicht erhalten. Eine Reduzierung sei auch ohne Weiteres möglich gewesen. Sie sei auf der Stelle im Bereich der Kreditkontrolle nicht ausgelastet gewesen und habe daher den Prokuristen Z. um Arbeit gebeten. Eine Reduzierung der Arbeitszeit sei das mildere Mittel gegenüber einer Beendigungskündigung gewesen. Auch sei der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört worden. Er sei nämlich nicht befugt gewesen, Wissen, das er über die ihm im Rahmen der Anhörung vorgelegten Unterlagen hinaus erlangt habe, zu verwerten. Der Betriebsrat sei nicht ausreichend über etwaige wirtschaftliche Belastungen, Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 1998, Kosten der Entgeltfortzahlung in den Jahren 1998 bis 2000 und Gesamtkosten für das Gehalt in den Jahren 1999 und 2000 informiert worden. Weiter habe sich das […]


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