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Rechtsanwälte Kotz GbR

Altersdiskriminierung – Entschädigung

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Landesarbeitsgericht München
Az: 5 Sa 385/08
Urteil vom 21.01.2009

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 05.03.2008 – 12a Ca 4111/07 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Tatbestand
Die Parteien streiten über eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung und in diesem Zusammenhang auch darüber, ob ein etwaiger Anspruch des Klägers nach § 15 Abs. 4 AGG verfallen ist.
Der am 25.03.1958 geborene Kläger ist seit dem 01.09.1986 bei der Beklagten beschäftigt. Seit Herbst 2003 war er als Projektleiter im Bereich C. beschäftigt. Er ist sog. AT-Mitarbeiter der Funktionsstufe 5 und verdient durchschnittlich € x.xxx,xx brutto monatlich.
Die Beklagte übertrug den Bereich X im Herbst 2006 auf die S1 GmbH & Co. KG. Dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf dieses Unternehmen widersprach der Kläger mit Schreiben vom 21.09.2006. Der Kläger wurde daraufhin von der Beklagten am 24.10.2006 widerruflich von der Arbeit freigestellt und erst ab 23.04.2007 wieder – anderweitig – beschäftigt. In diesem Zusammenhang führen die Parteien vor dem Arbeitsgericht München einen Rechtsstreit über eine vertragsgemäße Beschäftigung (Az. 28 Ca 13989/06). Mit Schreiben vom 11.12.2007 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich, mit Schreiben vom 20.12.2007 ordentlich (der Kündigungsschutzklage hat das Arbeitsgericht München mit Teilurteil vom 08.01.2009, Az. 23 Ca 17874/07, zwischenzeitlich stattgegeben; Berufung vor dem Landesarbeitsgericht München anhängig, 7 Sa 165/09).
Im Zeitraum vom 22.09.2004 bis 08.12.2006 bewarb sich der Kläger 41-mal auf von der Beklagten intern ausgeschriebene Stellen. Die Bewerbungen blieben sämtlich erfolglos. Zuletzt bewarb er sich am 08.12.2006 auf eine intern ausgeschriebene Stelle als Revisor mit der Jobnummer XY. Die Beklagte erteilte dem Kläger mit E-Mail vom 29.01.2007 eine Absage wie folgt:
„Sehr geehrter Herr K.,
wir kommen zurück auf Ihre Bewerbung auf unsere Stelle „XY; REVISO[…]


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