Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Altersdiskriminierung – Verlust auf betriebliche Altersversorgung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Landesarbeitsgericht Köln
Az.: 11 Sa 1077/07
Urteil vom 18.01.2008
Vorinstanz: Arbeitsgericht Köln, Az.: 8 Ca 5019/07

Leitsätze:
1. §72 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 BetrAVG i.d.F. vom 19.12.1974 verstoßen weder gegen nationales noch gegen Europarecht.
2. Für das nationale Verfassungsrecht (Art. 3 Abs. 3, Abs. 1 GG) und das Lohngleichheitsgebot des Art. 141 EG hat das BAG diese Feststellung schon in dem Urteil vom 18. Oktober 2005 (3 AZR 506/04) getroffen.
3. Es liegt auch keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters vor. Die Richtlinie 200/78/EG findet auf vor ihrem Erlass abgeschlossene Sachverhalte keine Anwendung. Es bleibt offen, ob der Entscheidung des EuGH vom 22. November 2005 (C-144/04 – Mangold) zu entnehmen ist, dass es ein allgemeines europarechtliches Verbot der Altersdiskriminierung gibt. Selbst wenn dies angenommen wird, erweist sich die Ungleichbehandlung aus den in Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG genannten Gründen als gerechtfertigt. Diese Rechtfertigungsgründe sind als Bestandteil des allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Altersdiskriminierung anzusehen.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitgerichts Köln vom 24. Juli 2007 – 8 Ca 5019/07 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:
Der Kläger macht einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung geltend.
Der am 23. Februar 1943 geborene Kläger war zunächst vom 6. April 1959 bis zum 31. Oktober 1977 bei der Firma A , Fahrzeugwerk H K , in M als technischer Zeichner und Konstrukteur beschäftigt. Nach seinem Ausscheiden war er bei dieser Firma nochmals in der Zeit vom 1. Juli 1985 bis zum 2. Oktober 1989 als Konstrukteur tätig.
Mit Schreiben vom 19. Dezember 1975 teilte die Firma A dem Kläger mit:
„… nachdem Sie nun 10 Jahre der Firma A angehören, haben Sie Anspruch auf unsere firmeneigene Altersversorgung.
Zu Ihrer Information übergeben wir Ihnen als Anlage die Pensionsordn[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv