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Testamentarische Einsetzung eines Berufsbetreuers als Erben

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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass die testamentarische Einsetzung eines Berufsbetreuers als Alleinerben rechtlich zulässig ist. Trotz der Unterstützung des Berufsbetreuers bei der Erstellung des Testaments liegt keine Sittenwidrigkeit vor, da die Testierfreiheit des Erblassers geschützt wird. Das Gericht hob den Beschluss des Amtsgerichts Schwabach auf und wies das Nachlassgericht an, dem Berufsbetreuer einen Erbschein als Alleinerben zu erteilen. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 15 Wx 988/23 ➔

✔ Kurz und knapp


  • Das Testament ist formgültig, da der Erblasser die wesentlichen Verfügungen eigenhändig ergänzt hat.
  • Die Einsetzung des Berufsbetreuers als Erbe ist nicht sittenwidrig und damit nichtig gemäß § 134 BGB.
  • §§ 14 HeimG und 30 BtOG (neu) finden keine Anwendung, letzterer führt nicht zur Nichtigkeit des Testaments.
  • Die Testierfreiheit des Erblassers hat bei der Sittenwidrigkeitsprüfung hohes Gewicht.
  • Eine Sittenwidrigkeit ist nur in krassen Ausnahmefällen anzunehmen.
  • Der Beschwerdeführer ist testamentarischer Alleinerbe, der Erbschein ist zu erteilen.
  • Die Beschwerde hatte Erfolg, der angefochtene Beschluss wurde aufgehoben.

Berufsbetreuer als Alleinerbe: OLG Nürnberg gibt grünes Licht

Die Errichtung eines Testaments ist ein wesentlicher rechtlicher Schritt, um den eigenen letzten Willen festzulegen und das Vermögen nach dem Tod zu regeln. Im Erbrecht spielt dabei die Frage eine wichtige Rolle, wer als Erbe eingesetzt wird. Eine besondere Konstellation ergibt sich, wenn ein Berufsbetreuer als Alleinerbe eingesetzt wird. Hier müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, um die Wirksamkeit einer solchen Erbeinsetzung zu beurteilen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Formvorschriften sowie mögliche Interessenskonflikte, die bei der Bestellung eines Berufsbetreuers als Erben auftreten können. Inwiefern solche Erbeinsetzungen rechtlich zulässig sind und welche Kriterien dabei zu beachten sind, soll im Folgenden anhand eines aktuellen Gerichtsfalls näher beleuchtet werden.

✔ Der Fall vor dem Oberlandesgericht Nürnberg


Testamentarische Einsetzung eines Berufsbetreuers als Erben: Der Fall im Detail

Testament zugunsten BerufsbetreuerDer vorliegende Fall betrifft die testamentarische Einsetzung eines Berufsbetreuers als Alleinerben. Der unverheiratete Erblasser, der keine Nachkommen hatte, verfasste ein Testament mit Hilfe seines Berufsbetreuers. Der Berufsbetreuer, der den Erblasser bei der Erstellung des Testaments unterstützte, formulierte einen maschinenschriftlichen Text vor, den der Erblasser handschriftlich ergänzte. Der Testamentsinhalt umfasste die Einsetzung des Berufsbetreuers als Alleinerben sowie die Benennung der zu vererbenden Vermögenswerte, die auf zwei Konten bei der Sparda-Bank und der Sparkasse lagen. Dieses Testament wurde am 26. November 2021 in amtliche Verwahrung gegeben. Am 29. Juni 2022 beantragte der Berufsbetreuer die Erteilung eines Erbscheins, der ihn als Alleinerben ausweist. Das Amtsgericht Schwabach wies diesen Antrag jedoch zunächst wegen Sittenwidrigkeit und Formunwirksamkeit zurück.

Gerichtliche Entscheidung: Aufhebung des Ersturteils

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat auf die Beschwerde des Berufsbetreuers den Beschluss des Amtsgerichts Schwabach aufgehoben….


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