Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass die testamentarische Einsetzung eines Berufsbetreuers als Alleinerben rechtlich zulässig ist. Trotz der Unterstützung des Berufsbetreuers bei der Erstellung des Testaments liegt keine Sittenwidrigkeit vor, da die Testierfreiheit des Erblassers geschützt wird. Das Gericht hob den Beschluss des Amtsgerichts Schwabach auf und wies das Nachlassgericht an, dem Berufsbetreuer einen Erbschein als Alleinerben zu erteilen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 15 Wx 988/23 ➔
✔ Kurz und knapp
Das Testament ist formgültig, da der Erblasser die wesentlichen Verfügungen eigenhändig ergänzt hat.
Die Einsetzung des Berufsbetreuers als Erbe ist nicht sittenwidrig und damit nichtig gemäß § 134 BGB.
§§ 14 HeimG und 30 BtOG (neu) finden keine Anwendung, letzterer führt nicht zur Nichtigkeit des Testaments.
Die Testierfreiheit des Erblassers hat bei der Sittenwidrigkeitsprüfung hohes Gewicht.
Eine Sittenwidrigkeit ist nur in krassen Ausnahmefällen anzunehmen.
Der Beschwerdeführer ist testamentarischer Alleinerbe, der Erbschein ist zu erteilen.
Die Beschwerde hatte Erfolg, der angefochtene Beschluss wurde aufgehoben.
Berufsbetreuer als Alleinerbe: OLG Nürnberg gibt grünes Licht
Die Errichtung eines Testaments ist ein wesentlicher rechtlicher Schritt, um den eigenen letzten Willen festzulegen und das Vermögen nach dem Tod zu regeln. Im Erbrecht spielt dabei die Frage eine wichtige Rolle, wer als Erbe eingesetzt wird. Eine besondere Konstellation ergibt sich, wenn ein Berufsbetreuer als Alleinerbe eingesetzt wird. Hier müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, um die Wirksamkeit einer solchen Erbeinsetzung zu beurteilen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Formvorschriften sowie mögliche Interessenskonflikte, die bei der Bestellung eines Berufsbetreuers als Erben auftreten können. Inwiefern solche Erbeinsetzungen rechtlich zulässig sind und welche Kriterien dabei zu beachten sind, soll im Folgenden anhand eines aktuellen Gerichtsfalls näher beleuchtet werden.
✔ Der Fall vor dem Oberlandesgericht Nürnberg
Testamentarische Einsetzung eines Berufsbetreuers als Erben: Der Fall im Detail