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Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Az: 13 Sa 437/09
Urteil vom 17.11.2009
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 10.12.2008, 6 Ca 56/08, teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Änderungen der Arbeitsbedingungen aus der Änderungskündigung vom 28.12.2007 sozial nicht gerechtfertigt sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¼, der Beklagte zu ¾.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf 12.000,– € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen mit Änderungskündigung vom 28.12.2007 nicht sozial gerechtfertigt ist. Außerdem hat sie Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen begehrt. Die Klägerin hat die Änderungskündigung unter Vorbehalt [...] Weiterlesen
“Änderungskündigung – Änderung der Arbeitsbedingungen”