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Bundesgerichtshof
Az: XII ZB 377/12
Beschluss vom 16.01.2014
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Mai 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 272.665 €
Gründe
I.
Die Parteien streiten über die Beendigung eines gewerblichen (Zwischen-)Mietverhältnisses aufgrund einer vom Kläger als Vermieter wegen Zahlungsverzuges ausgesprochenen Kündigung. Das Landgericht hat dem auf Feststellung der Beendigung des Mietverhältnisses gerichteten Klageantrag vollständig und dem Antrag auf Mietzahlung überwiegend stattgegeben.
Dagegen haben beide Parteien Berufung eingelegt. Mit prozessleitender Verfügung vom 6. Oktober 2011 hat der Senatsvorsitzende des zuständigen Zivilsenats beim Oberlandesgericht Termin zur [...] Weiterlesen
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