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Bundesverwaltungsgericht
Az: 8 C 26/12
Urteil vom 22.01.2014
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die ordnungsrechtliche Verfügung der Beklagten vom 23. Juni 2010, mit der ihr unter Androhung von unmittelbarem Zwang und unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Durchführung eines für den 26. Juni 2010 in der Gaststätte “A.” in der W. geplanten Pokerturniers in der Spielvariante “Texas Hold’em” mit der Begründung untersagt wurde, es handele sich hierbei um ein unerlaubtes Glücksspiel.
Die Klägerin ist nach ihren Angaben Lizenznehmerin des Bundes Deutscher Poker-Veranstalter, der die so genannte Poker-Bundesliga betreibt. Die Lizenz sieht vor, dass die Klägerin in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Berlin, Sachsen und Thüringen Pokerturniere durchführen kann. An dem Pokerturnier in W. [...] Weiterlesen
“Pokerturnier – Teilnahmegebühr als Entgelt für ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel?”