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Oberlandesgericht Hamm
Az: 6 U 231/99
Urteil vom 02.04.2001
Anmerkung des Bearbeiters
Das Urteil setzt sich mit der Frage auseinander, ob ein Zusammenprall einer Lokomotive mit einem Klein-LKW ursächlich für die Dienstunfähigkeit eines Lokomotivführers war. Der Lokomotivführer hatte vor dem Unfall in seiner Dienstzeit bereits mehrere Unfälle mit seiner Lokomotive, insbesondere so genannte Schienensuizide erlebt. Insoweit war zweifelhaft, inwieweit der aktuelle Vorfall – welcher glimpflich ausgegangen war – ursächlich für die Dienstunfähigkeit war.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 31. August 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer des Beklagten: unter 60.000,00 DM.
Gründe
I. Der [...] Weiterlesen
“Lokomotivführer – Ursächlichkeit eines Zusammenpralls mit einem PKW für die Dienstunfähigkeit”