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Arbeitsunfall-Folgen: Keine Beweise für Kausalität – Urteil im Sozialrechtsfall
Das Landessozialgericht Hamburg wies die Berufung des Klägers zurück, der nach einem Arbeitsunfall Schadensersatz für Schulterverletzungen geltend machte. Die Beweise reichten nicht aus, um einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Schulterbeschwerden zu belegen. Insbesondere die zeitliche Verzögerung zwischen Unfall und den ersten dokumentierten Schulterbeschwerden sowie medizinische Gutachten spielten eine zentrale Rolle in der Urteilsfindung.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 2 U 46/22 [toc]
Arbeitsunfälle und die Herausforderungen der Beweisführung
Im Mittelpunkt des Sozialrechts stehen oft komplexe Fälle, bei denen die Beweisführung eine entscheidende Rolle spielt. Ein typisches Beispiel hierfür ist die juristische Aufarbeitung von Arbeitsunfällen, bei der es nicht nur um die Feststellung [...] Weiterlesen
“Arbeitsunfall – Beweiswürdigung bei Folgen eines Arbeitsunfalls – Beweisnotstand”