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Kostenerstattung einer Kielbrust-Operation in gesetzlicher Krankenversicherung

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Kielbrust-OP: Schmerzen durch Nervenkompression
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Kosten für die chirurgische Korrektur einer Kielbrust und die damit verbundene weitere Operation (Entnahme eines Bügels) vom Kläger erstattet werden müssen. Das Gericht hebt damit das Urteil des Sozialgerichts Landshut auf und erkennt die medizinische Notwendigkeit der Operation an, trotz fehlender Beeinträchtigung der Herz- oder Lungenfunktion, basierend auf der Schmerzsymptomatik und der psychischen Belastung des Klägers.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 4 KR 319/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts Landshut durch das Bayerische Landessozialgericht.
Kostenerstattung für die durchgeführte Kielbrust-Operation in Höhe von 7.960,21 EUR.
Übernahme der Kosten für eine zukünftige Operation zur Entfernung des Bügels.
Medizinische Indikationder Operation aufgrund von Schmerzsymptomatik und psychischer Belastung, trotz fehlender kardiopulmonaler Funktionsstörungen.
Abweisung der Argumente der Krankenkasse und des Medizinischen Dienstes bezüglich der konservativen Behandlungsmöglichkeiten.
Feststellung einer ausgeprägten Kielbrust mit Krankheitswert beim Kläger.
Rechtliche Einordnung der Kielbrust als regelwidriger Körperzustand, der ärztliche Heilbehandlung rechtfertigt.
Verpflichtung der Krankenkasse, die Kosten für die medizinisch notwendige Operation zu übernehmen.

[toc]
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