Stauungsödem der Beine: Wie wird die MdE richtig bemessen?
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies die Berufung eines Klägers zurück, der nach einem Arbeitsunfall 2004 eine höhere Verletztenrente aufgrund eines postthrombotischen Syndroms und damit verbundenen Beeinträchtigungen forderte. Diverse Gutachten und medizinische Untersuchungen konnten keine ausreichenden Beweise für eine rentenrelevante Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent feststellen. Die Berufung wurde somit abgelehnt, da die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers nicht in dem Maße zugenommen haben, wie von ihm behauptet.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Zurückweisung der Berufung: Klägers Antrag auf höhere Verletztenrente abgelehnt.
Hintergrund: Arbeitsunfall im Jahr 2004, gefolgt von verschiedenen gesundheitlichen Problemen.
Medizinische Gutachten: Unterschiedliche Einschätzungen zur MdE, keine übereinstimmende Feststellung einer rentenrelevanten MdE von mindestens 20 Prozent.
Hauptbeschwerden: Postthrombotisches Syndrom, Ödembildung, Belastungsdyspnoe und Schmerzen.
Beurteilung der MdE: Durchschnittliche Umfangsvermehrung von Ober- und Unterschenkel reicht nicht für eine MdE von 20 Prozent.
Keine signifikante Verschlimmerung: Gesundheitliche Beeinträchtigungen seit letztem Urteil nicht wesentlich verschlechtert.
Herzerkrankung: Unfallunabhängige Herzerkrankung des Klägers festgestellt.
Rechtliche Grundlagen: Entscheidung basiert auf den Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 SGB VII.
Rechtliche Betrachtungen zu MdE-Bewertungen bei chronischen Gesundheitsfolgen
In der Auseinandersetzung mit sozialrechtlichen Fragestellungen stößt man immer wieder auf komplexe Fälle, die sich mit der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) befassen. Besonders herausfordernd sind dabei Fälle, in denen es um langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie etwa ein chronisches Stauungsödem, geht. Diese Thematik bewegt sich an der Schnittstelle zwischen me[…]