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Fazialisparese nach Unfall nicht anerkannt: Gericht stützt Entscheidung der Beklagten
Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob eine bei dem Kläger festgestellte Fazialisparese (Gesichtslähmung) als Folge eines Arbeitsunfalls anzuerkennen ist. Kernpunkt ist dabei, ob der geltend gemachte Unfallhergang geeignet war, die Gesichtslähmung zu verursachen.
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles nicht vorliegen. Weder konnte ein konkretes Unfallereignis mit Einwirkung von außen auf den Körper nachgewiesen werden, noch ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem geltend gemachten Unfall und der Gesichtslähmung.
Damit geht es im Kern um die Anforderungen an den Nachweis eines Arbeitsunfalles als Voraussetzung für entsprechende Entschädigungsleistungen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: S 40 U 28/16 [toc] [...] Weiterlesen
“Prüfung eines Arbeitsunfalls ist in drei Schritte zu unterteilen”