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Kein Krankengeld ohne rechtzeitige Bescheinigung und Versicherungsschutz
Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck ab, bestätigend, dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Der Kläger hatte versäumt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rechtzeitig bei der Krankenkasse einzureichen, und sein Versicherungsverhältnis endete, bevor eine erneute Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Zudem wurde ein potentielles Anerkenntnis der Beklagten nicht als bindend erachtet und die Frage der Handlungsfähigkeit des Klägers war für den Anspruch nicht ausschlaggebend.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 5 KR 120/20 [toc]
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